07. Ratgeber/ Recht: Homeoffice – wo der gesetzliche Unfallschutz wirklich greift - 17.02.2017

Jeder achte Angestellte arbeitet mittlerweile im Homeoffice, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) feststellte. Damit liegen wir im europäischen Vergleich aber sogar zurück: In Ländern wie Schweden, Großbritannien und Frankreich ist der Anteil bis zu doppelt so hoch.

Jedes dritte Unternehmen rechnet damit, dass das Homeoffice in Zukunft noch wichtiger wird, wie eine Befragung des IT-Verbandes Bitkom ergab, an der sich 1.500 Personalleiter und Geschäftsführer aus verschiedenen Branchen beteiligten.

Für Angestellte ist vor allem wichtig, dass die Arbeitszeit zu Hause mit dem Vorgesetzten abgesprochen ist – denn nur dann haben sie auch Versicherungsschutz.

Generell sind Mitarbeiter nur bei Tätigkeiten versichert, die „betriebsbezogenen Zwecken“ dienen.

Hier besteht allerdings ein wichtiger Unterschied bei sogenannten Wegeunfällen: Arbeiten sie im normalen Büro, sind sie auf dem Weg zur Teeküche oder zur Toilette versichert. Arbeiten sie zu Hause, sind sie nur in ihrem Arbeitszimmer versichert – wenn sie hier zum Beispiel über ein Computerkabel stolpern und sich den Arm brechen, ist das ein Arbeitsunfall.Verlassen sie hingegen Ihr Arbeitszimmer, um sich in der Küche einen Kaffee zu machen, gilt der Schutz nicht mehr. Versichert sind sie dann wieder, wenn sie ihre Wohnung verlassen und sich auf den Weg ins Büro oder zu einem Kunden machen.

Wie im Unternehmen ist der Arbeitgeber auch beim Homeoffice verpflichtet, auf Arbeitsschutz zu achten.

Neben einem rückenfreundlichen Arbeitsplatz sollte er Mitarbeiter unter anderem über Themen wie Pausenregelungen oder auch gesundheitliche Belastungen durch Bildschirmarbeitsplätze informieren. Das kann auch die Unterstützung beim Zeitmanagement sein – denn obwohl Homeoffice zufriedener machen soll, kann das Fehlen von Strukturen manchen Arbeitnehmer auch überfordern.

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