Kommu-Material (verordnete) Energiesparmaßnahmen im Einzelhandel

Die Bundesregierung hat auf Basis des Energiesicherungsgesetzes mit Gültigkeit ab 1.9.2022 u.a. Verordnungen für den Einzelhandel erlassen.

  • Ladentüren dürfen nicht mehr permanent offen stehen.
  • Schaufenster und Werbeanlagen müssen zwischen 22 und 6 Uhr dunkel bleiben

Diese Verordnungen gelten in erster Linie für Einkaufspassagen, können aber im Zuge des allg. Einsparens von Energie hinsichtlich der Kostenentwicklung auch für Eure Shops an Standorten außerhalb von Einkaufspassagen sinnvoll sein.

Durch geschlossene Türen und reduzierte Beleuchtungszeiten kann im Einzelhandel viel Energie eingespart werden. Bei geschlossenen Ladentüren kommen ggfls. aber weniger Kunden, durch weniger Beleuchtung lässt der Werbeeffekt nach. Eine gute und einordnende Kundenkommunikation ist also das A&O.



Dafür haben wir Euch Kommunikationsvorlagen zum Ausdruck für Eure Schaufenster/Ladentüren sowie (Bewegt-)Content für Eure Online-Kommunikation vorbereitet.

Die gesammelten Werke findet Ihr zum Download unter diesem Link. Zudem erhaltet Ihr mit den kommenden Kooperationsnews je 3 A4 Plakate per Post (Mitte September):

https://media.komsa.com/Media/…n_aetka_Energiesparen.zip


Motiv-Vorschau:

Kommentare 1

  • Da sind wir leider raus. Wir haben alles auf LEDs umgestellt und seitdem bei uns gegenüber die Bank gesprengt wurde und mehrere Handyläden in Oldenburg geplündert wurden sehen wir das kritisch. Man sollte immer mehrere Seiten beleuchten und in Krisenzeiten kann man nicht immer nur irgendwelchen Ideologien folgen.


    Jeder kann sparen da gebe ich Recht wir lassen unser Deckenlicht aus ist zwar etwas dunkler am Tag aber hinnehmbar.


    Beleuchtungen dienen immer zum Diebstahlschutz bei und schrecken Einbrecher ab.