Incentive steuerlich geltend machen

Liebe Partner,


uns erreichen häufig Anfragen zu zusätzlichen Incentive-Bescheiden für die Steuererklärung. Diese führen zu hohen Bearbeitungsaufwänden, sind aber gar nicht notwendig. Deswegen möchten wir Sie heute gern zum Thema Steuerbescheide für Incentives genauer aufklären:


Um ein Incentive in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen, hängen Sie bitte den Lieferschein, auf dem die entsprechende Artikelnummer ausgewiesen ist, an Ihre Steuererklärung an. Sie kommen damit den gesetzlichen Anforderungen in hinreichendem Maß nach. Sie benötigen keine weitere Bescheinigung unsererseits.


Bitte beachten: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Lieferscheine für 10 Jahre aufzubewahren, insbesondere als Beleg für Incentives.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, zukünftig wie oben genannt vorzugehen und darüber zusätzlichen Einzelaufwand auf beiden Seiten zu vermeiden.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden.



Vielen Dank,

Ihre aetka-Crew

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