Ratgeber: Wichtige Änderungen 2016

Gesetzliche Verjährung: Leistungen aus dem Jahr 2012 in Rechnung stellen

Sofern Forderungen aus dem Jahr 2012 noch nicht liquidiert wurden, gilt es, umgehend eine schriftliche Rechnung zu stellen und darauf zu achten, dass es einen Versendungsnachweis gibt, damit der Schuldner nicht sagen kann, er habe
die Rechnung leider in 2015 nicht mehr erhalten. Ganz wichtig ist es, bei diesen Rechnungen einen Fixtermin für den Zahlungseingang zu bestimmen, also etwa „zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum eingehend auf unserem Bankkonto zur Fristwahrung“.

Verstreicht dieser Termin erfolglos, kommt der Schuldner in Verzug und das Unternehmen kann nun die Forderung einem Anwalt übergeben, der dann die Verantwortung dafür trägt, dass sie nicht verjährt.

Die gesetzliche Verjährung von drei Jahren gilt nur dann, wenn in den Verträgen keine anderslautende Regelung getroffen wurde, wann die Forderungen (kürzer oder länger) verjähren. Falls die gesetzliche Verjährungsfrist jedoch greift, das Unternehmen aber vom Schuldner bereits einen wirksamen Verzicht auf die Einrede der Verjährung erhalten hat, besteht vor dem 31. Dezember 2015 kein Handlungsbedarf mehr.

IBAN ersetzt Kontonummer

Nur noch bis zum 1. Februar 2016 kann für Überweisungen im Inland die bisherige Bankleitzahl und Kontonummer verwendet werden. Ab dann gilt ausschließlich die IBAN. Gleiches gilt für die Nutzung des elektronischen Lastschriftverfahrens: Auch hier laufen die Übergangsbestimmungen der SEPA-Verordnung zum Februar 2016 aus, so dass nur noch das neue SEPA-Verfahren genutzt werden kann.

Sachbezugswerte für Verpflegung der Mitarbeiter

Zum 1. Januar 2016 steigen die Sachbezugswerte für Verpflegung, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern spendiert oder diesen verbilligt abgibt. So sind hier zukünftig 236 Euro (vorher 229 Euro) ansetzbar. Auf das Frühstück entfallen dabei 50 Euro monatlich (oder 1,67 Euro kalendertäglich), auf das Mittag- oder Abendessen jeweils 93 Euro (3,10 Euro)

Post erhöht Porto für Briefe

Das Briefporto für einen Standardbrief (bis 20 Gramm) kostet ab dem 1. Januar 70 Cent (bislang 62 Cent). Erhöht wird auch der Preis für den Standard-Auslandsbrief, der zukünftig mit 90 Cent (statt 80 Cent) zu Buche schlägt. Die Änderungen sollen dann drei Jahre unverändert gelten.

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