Novelle Elektroaltgerätegesetz - Pflichten ab 2022

Liebe Partner,

per 01. Januar 2022 treten die neuen Pflichten des novellierten Elektroaltgerätegesetzes in Kraft. DER MITTELSTANDSVERBUND, in dem aetka Mitglied ist, hat für Sie die wesentlichen Pflichten sowie daraus resultierende Handlungsempfehlungen in der anliegenden Übersicht zusammengefasst.

Mangels anderweitiger Informationen stellt die Übersicht einen ersten Aufschlag dar, der abhängig von den zur Verfügung stehenden neuen Erkenntnissen überarbeitet und dann ergänzend publiziert wird.

Bitte informieren Sie sich über für Sie und Ihr Geschäft zutreffende Aspekte.

Ubersicht Elektroaltgeraete.pdf

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