07. Ratgeber: Räder für den Shop: Wissenswertes zum Thema Firmenwagen - 11.12.2015

Wer einen TK-Shop betreibt, muss meist auch (auto-)mobil sein. Für Fahrten zu Kunden oder auch als rollende Werbeplattform empfiehlt sich deshalb ein Firmenwagen. Ein Smart z.B., der einem Mitarbeiter vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, ­kostet im Leasing nicht viel und kann mit entsprechenden Aufklebern auch noch Interesse für den Shop wecken.Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen solchen Firmenwagen einzusetzen: Zunächst kann man als Inhaber einer Firma sein persönliches Fahrzeug auch beruflich nutzen und damit von der Steuer absetzen. Außerdem können Firmenfahrzeuge Mitarbeitern für die betriebliche und private Verwendung zur Verfügung gestellt werden. In beiden Fällen entsteht durch den teilweisen privaten Einsatz ein sogenannter geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Es ist natürlich auch möglich, diesen zu vermeiden und Firmenfahrzeuge ausschließlich professionell zu nutzen.

Die richtige Methode
Die Versteuerung eines Firmenwagens erfolgt bei Arbeitnehmern über einen Aufschlag auf die Einkommenssteuer und bei Selbstständigen auf die Gewinne. Berechnet wird der geldwerte Vorteil entweder über ein Fahrtenbuch oder eine Pauschale. Das Fahrtenbuch ist vor allem interessant, wenn wenig private Kilometer zurückgelegt werden. Allerdings muss darin auch jede Nutzung des Fahrzeugs nach strengen Vorgaben für das Finanzamt dokumentiert werden.Wenn viel private Nutzung anfällt, wird deshalb bei Firmenwagen gerne die pauschale Versteuerung von einem Prozent des Wagenwertes (Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung) pro Monat genutzt. Damit sind alle finanziellen Vorteile, die der Nutzer durch die private Verwendung des Firmenfahrzeugs genießt, pauschal abgegolten. Hierzu gehören Abschreibungen (AfA), Zinsen, Unfallschäden, Kfz-Steuer, Versicherung, Kraftstoffe, Öle, Wartungen, Reparaturen und Garagenmieten am Wohnort.
Das gilt sowohl bei Fahrzeugen von Selbstständigen als auch bei Mitarbeitern, die einen Firmenwagen nutzen. Wird dieser auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz verwendet, erhöht sich bei der Ein-Prozent-Regel der pauschale Wert des geldwerten Vorteils für jeden Entfernungskilometer der einfachen Strecke um 0,03 Prozent des Listenpreises.
So wird zum Beispiel ein Auto, das laut Listenpreis 20.000 Euro kostet, im Jahr mit zwölfmal 200 Euro, also 2.400 Euro angesetzt. Das steuerliche Absetzen des Autos erfolgt aber nur auf Basis des bezahlten Preises, so dass das Verhältnis bei älteren Fahrzeugen ungünstig ausfallen kann.Schließlich ist es natürlich möglich, ein Fahrzeug wie einen Transporter auch komplett für Firmenzwecke und nicht privat zu nutzen. Auch den Mitarbeitern kann die private Nutzung ihres Firmenwagens untersagt werden.

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