TSE: Jetzt dringend handeln! Wichtige Einstellung in easyfilius und konkrete Handlungsempfehlungen

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Liebe easyfilius Partner,


wie Sie wissen, ist “das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 (BGBl. S. 3152) ist § 146a AO eingeführt worden, wonach seit dem 1. Januar 2020 die Pflicht besteht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen sind.”*1


Stichtagverlängerung bis 31.03.2021

Aufgrund zum Stichtag Anfang Januar noch fehlender konkreter Zertifizierungsvorgaben und auch aufgrund Corona wurde die Frist zur Einführung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auf Ende März verlängert. Neuer Stichtag ist der 31.03.2021 und damit binden für Sie.*2


Bitte handeln Sie entsprechend in Ihrem Sinne!

Für Ihr Business-System easyfilius haben wir zentral die entsprechenden Einstellungen vorgenommen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Sie finden dieser Tage direkt bei der Anmeldung im easyfilius einen Hinweis in Ihrer Warenwirtschaft/Ihrem Kassensystem, der Ihnen dringenden Handlungsbedarf mitteilt.


Konkret geht es um das Thema Technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Es gibt neue Informationen bzw. Entwicklungen bei dem Thema, welche ein kurzfristiges Handeln auf Ihrer Seite zwingend erforderlich machen.

Damit sie wissen, was zu tun ist, haben wir einen Leitfaden erstellt, den Sie bitte aufmerksam durcharbeiten und über dessen Inhalt Sie auch mit der Geschäftsleitung Ihres Unternehmens sprechen sollten.


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Kurz zusammengefasst leiten sich daraus für Sie folgende ToDos ab:

  • Sprechen Sie bzw. die Geschäftsleitung mit Ihrem zuständigen Steuerberater über den ersten Punkt im Leitfaden
  • Hinterlegen Sie die TSE-Konfiguration direkt in den Programmeinstellungen im easyfilius (für alle Filialen) • Beauftragen Sie final die TSE über das im Leitfaden verlinkte Formular (für alle easyfilius-Abrechnungskundennummern)
  • Schließen Sie die TSE-Konfiguration in easyfilius ab (für alle Filialen)


Ausnahme: Wenn ihre Firma die Kasse in easyfilius nicht verwendet, sprechen Sie bitte zunächst nur mit Ihrem Steuerberater über die Notwendigkeit einer TSE-Lösung


Gern stehen wir Ihnen für Fragen wie gewohnt zur Verfügung.


Bitte beachten Sie aber, dass wir keine Rechtsberatung/-belehrung übernehmen können. Hierfür wird Ihnen Ihr Steuerberater mit Rat und Tat zur Seite stehen.





Ihr easyfilius Team







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*1 Quelle: Steuerliche Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (bundesfinanzministerium.de)

*2 Quelle: Umrüstung von TSE-Kassen | Steuern | Haufe


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