01. Entscheidung des OLG ist gefallen: Gericht verbietet Amazons WLAN-Bestellknöpfe - 18.01.2019

Der Internethändler Amazon muss seine WLAN-Bestellknöpfe vom Markt nehmen. Das Oberlandesgericht München hat dem Unternehmen am Donnerstag verboten, Waschmittel, Kaffee und andere Waren des täglichen Bedarfs in Deutschland weiter so zu verkaufen. Die aufklebbaren, nur mit dem jeweiligen Hersteller-Logo versehenen Knöpfe führten zu intransparenten Bestellungen. Klare Informationen zu Inhalt, Preis und der klare Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung fehlten, urteilten die Richter. Damit verstoße Amazon gegen die Gesetze für den Internethandel. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Den Prozess in erster Instanz hat Amazon bereits ebenfalls verloren – das Landgericht München gab der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit ihrer Klage Recht.

Wie vielen Kunden in Deutschland Amazon solche Bestellknöpfe verkauft hat und wie viel Umsatz damit gemacht wird, wollte das Unternehmen nicht mitteilen. Es halte seine sogenannten Dashbuttons aber für gesetzeskonform. Die Kunden sollten selbst entscheiden dürfen, wie sie einkaufen wollen.

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