05. Bundeskartellamt spricht sich für vierten Netzbetreiber aus - 31.08.2018

Eigentlich konnten sich die etablierten Mobilfunkbetreiber immer auf die Bundesnetzagentur verlassen. Wann immer die Bonner Behörde die Telekom-Branche in den vergangenen 15 Jahren zu einer Frequenzauktion eingeladen hat, für potenzielle Neueinsteiger waren die Markteintrittshürden immer sehr hoch. Der Ausgang der Versteigerung war deshalb leicht vorhersehbar: Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica und (bis zur Übernahme) E-Plus zahlten Milliarden für neue Frequenzblöcke. Kein Unternehmen traute sich, das Feld von hinten aufzurollen und mit einem völlig neuen Netz quasi auf der grünen Wiese gegen die großen Drei anzutreten.

Jetzt kommt erstmals seit vielen Jahren wieder richtig Bewegung in den Mobilfunkmarkt. Ralph Dommermuth, Gründer und Vorstandschef von United Internet, kündigte bereits an, dass er großes Interesse an 5G-Frequenzen habe und seine Tochtergesellschaft 1&1 als vierten Mobilfunkbetreiber in Deutschland etablieren will, wenn er während der Aufbauphase Zugriff auf die bereits bestehenden Mobilfunknetze bekomme. Das Bundeskartellamt begrüßt den Vorstoß und fordert die Bundesnetzagentur auf, „die Markteintrittshürden zu senken“ und die Auktion so zu gestalten, dass „der Markteintritt eines vierten Netzbetreibers erleichtert wird“. Detaillierte Vorschläge dazu will die Bundesnetzagentur bis Ende September formulieren.

2019: Besitzer von Gebäuden und Grundstücken können eigene 5G-Netze aufbauen

Eine zweite, für den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt wahrscheinlich noch wichtigere Vorentscheidung ist bereits in dieser Woche gefallen. Die Bundesnetzagentur führt als erste Regulierungsbehörde in Europa eine Neuerung ein, die ebenfalls die bisher so fest zementierten Marktverhältnisse im Mobilfunk gehörig durcheinander wirbeln wird. Denn ab 2019 können Besitzer von Gebäuden und Grundstücken eigene 5G-Netze aufbauen und brauchen sich nicht mal an der für Anfang 2019 geplanten Versteigerung der dafür erforderlichen Frequenzen beteiligen. Das geht aus den jetzt veröffentlichten Vorschlägen hervor, die die Bundesnetzagentur zur Kommentierung an potenzielle Interessenten verschickt hat.

Bundeskartellamt spricht sich für vierten Netzbetreiber aus

Bei der anstehenden Vergabe der Frequenzen für den 5G-Mobilfunk möchte auch United Internet (1&1) mitmischen. Das Bundeskartellamt äußerte sich nun positiv über den möglichen Markteintritt eines vierten Netzbetreibers.

Ein vergleichsweise simpler Nutzungsantrag soll künftig ausreichen, damit Unternehmen die 5G-Technik für die Vernetzung von Maschinen in der künftigen Fabrik 4.0 einsetzen können. Mehr noch: Auch regionale Frequenzen will die Bundesnetzagentur auf Antrag zuteilen. Hier ist der Kreis der „Antragsbefugten“ sogar noch größer. Anträge kann im Prinzip jede Firma stellen. Nur die Unternehmen, die bereits über bundesweite Frequenzen verfügen, sind ausgeschlossen. Also: Die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica.

Die Bundesnetzagentur erfüllt damit einen Wunsch der Industrie und den bereits im Festnetz sehr aktiven kommunalen Glasfaseranbietern. Vor allem der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) hatte sich in den vergangenen Monaten immer wieder für solch eine separate Frequenzvergabe an Industrieunternehmen stark gemacht und wurde dabei auch von Dax-Konzernen wie Daimler, Volkswagen, Siemens und BASF unterstützt. Die Industrieunternehmen wollen nicht länger von den großen Netzbetreibern abhängig sein und die Kontrolle über die auf ihrem Werksgelände betriebenen 5G-Netze behalten. Viele Unternehmen fürchten, dass die bundesweiten Mobilfunkbetreiber mit ihren 5G-Ausbau nicht schnell genug in diese Bereiche vordringen.

Neuer Strategieschwenk und ein historisches Friedenssignal von Telekom-Chef Höttges: Er will mit dem Erzrivalen 1&1 Glasfasernetze bauen, der sagt umgehend zu. Aus Sicht der Telekom wäre die Kooperation sehr sinnvoll.

Ganz aus dem Geschäft sind die etablierten Mobilfunkbetreiber allerdings nicht. Die Bundesnetzagentur will den Industrieunternehmen auch die Möglichkeit einräumen, den Betrieb der zugeteilten 5G-Frequenzen an einen der etablierten Mobilfunkbetreiber auszulagern. Möglich ist aber auch, dass sich Industrieunternehmen direkt an Techniklieferanten wie Ericsson und Nokia wenden. Die beiden Unternehmen erwarten, dass sie deutlich mehr Aufträge direkt von der Industrie bekommen. Ericsson und Nokia arbeiten bereits an schlüsselfertigen 5G-Lösungen, die den Unternehmen auch die Wartung der 5G-Netze abnehmen.

Klaus Mittelbach, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung bescheinigt der Bundesnetzagentur, dass sie „in die richtige Richtung“ geht. Einige Fragen seien noch offen, aber die gelte es jetzt zu klären. „Das zeigt uns nochmals, wie wichtig es bei der Diskussion um 5G ist, dass sich die betroffenen Unternehmen für ihre Interessen einsetzen und sich politisch Gehör verschaffen.“ Denn betroffen seien alle produzierenden Unternehmen über die gesamte Bandbreite vom Maschinenbau bis zur Chemieindustrie, vom Autohersteller bis zum Elektrokonzern. „Um das Potenzial von 5G für die Industrie 4.0 voll auszuschöpfen, ist eine lokale Vergabe von Frequenzspektrum an Hersteller mit einer Bandbreite von mindestens 100 Megahertz unerlässlich.“

Auch 5G-Kooperationen mit Regionalanbietern sind denkbar, die künftig eigene 5G-Hotspots in Gewerbegebieten aufbauen wollen. Die künftigen Partner dürfen sich nur nicht in die Quere kommen und sich gegenseitig mit ihren Funksignalen stören. Entsprechende Grenzwerte, die das verhindern sollen, will die Bundesnetzagentur festlegen. Der im Großraum Hamburg/Norderstedt erfolgreiche Glasfaseranbieter Wilhelm.tel hat bereits angekündigt, sich um regionale 5G-Frequenzen bewerben zu wollen.

Die Bundesnetzagentur will den regionalen 5G-Netzbetreibern sogar die Erlaubnis geben, mit anderen privaten und regionalen 5G-Betreibern in anderen Teilen Deutschlands zusammenzuarbeiten und die Netze „im Rahmen des Wettbewerbs- und Kartellrechts“ zu verbinden. Aus vielen kleinen 5G-Hotspots könnte dann langfristig sogar etwas Größeres entstehen.

Kommentare 0