01. Jeder dritte Händler wurde 2017 abgemahnt - 20.04.2018

Durch den zunehmenden Wettbewerbsdruck im Online-Handel steigt auch die Anzahl der Abmahnungen von Jahr zu Jahr. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Händlerbundes, der in einer Befragung von 524 Händlern festgestellt hat, dass 2017 jeder dritte Online-Händler abgemahnt wurde. Nach Ansicht des Händlerbundes handelt es sich dabei oft um den Versuch der Mitbewerber, einem Händler Schaden zuzufügen. 28 Prozent der befragten Händler erhielten 2017 mindestens eine Abmahnung, was einer Zunahme von acht Prozent seit 2015 entspricht. Doch eine Abmahnung, die oft mehrere tausend Euro kostet, kommt selten allein: 19 Prozent erhielten zwei, sieben Prozent drei und sechs Prozent sogar mehr als drei Abmahnungen.

Folgen einer Abmahnung (Foto: Händlerbund)

»Die Zunahme ist erschreckend. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass der Konkurrenzkampf so hart ist wie noch nie. Mit Blick auf die am 25. Mai in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erwarten wir in diesem Jahr zusätzlich rechtliche Änderungen im deutschen Online-Handel«, sagt Händlerbundvorstand Andreas Arlt. Die neue Datenschutzgrundverordnung fordert umfangreiche Änderungen im Umgang mit Kundendaten, die Händler rechtskonform umsetzen müssen. Die Gründe für die hohe Zahl an Abmahnungen reichen dabei vom fehlerhaften Impressum, intransparenten Preisangaben bis zu unlauteren Werbeaussagen. Immer häufiger landen Abmahnungen zudem vor Gericht, die Zahl hat sich auf 20 Prozent verdreifacht.

Black Friday

Der Händlerbund fordert deshalb ein stärkeres Miteinander innerhalb der Online-Handelsbranche, um dem Abmahntrend entgegen zu wirken. Bereits 50.000 Fürsprecher haben sich seiner »Initiative FairCommerce – für Fairness und gegen Abmahnmissbrauch« angeschlossen. In die gleiche Richtung zielt auch die Petition einer Onlinehändlerin beim Bundestag, die sich für eine Reform des Abmahnwesens einsetzt. Sie fordert eine Beendigung des missbräuchlichen Einsatzes von Abmahnungen aus reinem Gewinninteresse, die Händler in existentielle Nöte treibe und eine hohe Verunsicherung in der Branche zur Folge habe.

Ein prominenter Fall ist der Rechtsstreit um die Marke Black Friday, der nach der Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts, die Marke Black Friday zu löschen, jetzt in die nächste Runde geht. Das chinesische Unternehmen Super Union Holdings Ltd. will Beschwerde beim Bundespatentgericht einlegen. Ende 2016 hatten etliche Onlinehändler erstmals Abmahnungen für die Benutzung der Wortmarke erhalten. Nach Ansicht des Patentamts fehlt jedoch der Bezeichnung Black Friday jegliche Unterscheidungskraft. Das Patentamt räumt sogar ein, dass die Marke niemals hätte eingetragen werden dürfen, denn Black Friday werde lediglich als Hinweis auf einmal im Jahr stattfindende Rabatt- oder Angebotsaktionen vor allem von Onlineshops wahrgenommen.

Anmerkung der Redaktion: Lesen Sie dazu auch den Beitrag Recht. Darin enthalten auch der Link zur Online-Petition

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