02. o2: Gleiche Waffen für den Handel - 23.03.2018

Seit es den Online-Vertrieb im Festnetz- und Mobilfunkgeschäft gibt, wird von den stationären Händlern kritisiert, dass man die Angebote aus dem Internet im Shop nicht darstellen könne. Nicht nur bei Telefónica sorgte dies immer wieder für Diskussionen zwischen dem Anbieter und den Handelspartnern. Nun haben die Münchner in diesem Punkt eine weitgehende Kanalgleichheit hergestellt – alle Shops und Partnershops können nun dieselben Angebote vermarkten, wie sie auch im Web zu finden sind.

Abschaffung des Online-Vorteils

Umgekehrt gibt es keine reinen Web-Angebote mehr, die Kunden beispielsweise mit einer niedrigeren Grundgebühr locken. Mit der Abschaffung des Online-Vorteils hat Kai-Uwe Laag, CEO der Telefónica Retail GmbH, sein Versprechen aus dem Oktober von der Partnershop-Tagung gegenüber dem Handel eingelöst. „Damit vollzieht Telefónica einen weiteren großen Schritt in Richtung Omnichannel“, so Laag.Und auch beim Thema Vertragsverlängerung hat sich etwas getan: Ab sofort können Händler ihre Kunden selbst dann im Zuge einer VVL mit neuer Hardware oder einem anderen Tarifangebot versorgen, wenn diese noch acht Monate an den Vertrag gebunden sind. Hat der Kunde bereits gekündigt, kann die VVL schon im 13. Vertragsmonat durchgeführt werden.
Zudem hat O2 die bisher geltenden Restriktionen in Bezug auf den Tarifwechsel abgeschafft. O2-Kunden können nun auch in Tarife mit einer niedrigeren monatlichen Grundgebühr wechseln. Während der Wechsel in einen höherwertigen Tarif wie bisher kostenfrei ist, fallen bei einem Wechsel in einen niedrigeren Tarif Gebühren an. Diese werden individuell berechnet und sind von mehreren Faktoren abhängig. Entscheidend sind unter anderem die preisliche Differenz zum Wunschtarif, die bisherige Vertragslaufzeit sowie zusätzliche Aspekte wie etwa ein eventuell zum Tarif subventioniert erhaltenes Endgerät. Obwohl für eine solche Tarifumstellung ein Einmalpreis anfällt – am Ende sollen sowohl Kunde als auch Händler profitieren, da die Ersparnis für den Kunden über die Laufzeit des neuen Vertrags stets größer ist als der zu zahlende Einmalpreis. Mit dem Vertragswechsel beginnt eine neue Laufzeit von 24 Monaten.

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