08. aetka-Thema: Warum bietet aetka kein billiges "China-Zubehör" an? - 02.02.2018

Ein Vertreter der Bundesnetzagentur kommt zu einem aetka-Partner ins Geschäft und lässt sich Handys und Zubehör zeigen. Fokus lag dabei auf Ladeadapter. Auf einem KFZ-Adapter war die Kennzeichnung nicht richtig, was für den Händler eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige zur Folge hat. Das beanstandete Teil kommt aus China. Den Händler erwartet in diesem Fall nur eine kleines Bußgeld in Höhe von 15-20€. Im Wiederholungsfall könnte dieses aber steigen.

Seit 1.1.2018 setzen die Behörden demnach die hier [url='http://karlo.de/daten/download/datenblaetter/Neues_Dokument_2018-01-29.pdf']beigefügte Gesetzesregelung[/url] um und prüft.

Hinter diesem Fall steckt ein wesentlicher Grund, warum aetka nicht vergleichbar "günstiges" Zubehör wie z.B. diverse Anbieter auf ebay – z.B. Ladekabel, Schutzfolien, Taschen, Cover, o.Ä. für 0,50€ pro Stück anbietet.
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen mit mehr als 1.800 Mitarbeitern in der KOMSA-Gruppe sind wir natürlich zunächst einmal an deutsches und europäisches Recht gebunden – und haben uns darüber hinaus selbst und im Hinblick auf unsere Handelspartner eigene ethische Grundsätze für den Einkauf und den Handel mit Gebrauchsgütern auferlegt haben, die wirtschaftliche, soziale und ökologische Verantwortung berücksichtigen.

Das verpflichtet uns selbst, unsere Lieferanten und deren Produkte zur Einhaltung u.a. folgender Punkte:

+ eindeutige Identifikation des Verbraucherproduktes (Angabe zu Marke, Modell und Typ, gem. § 6 ProdSG)

• Warnhinweise, Etiketten, Produktdatenblätter, Konformitätserklärungen (insbesondere EU-Konformitätserklärung) und Kennzeichnungen (z.B. CE-Kennzeichnung nach §7 ProdSG) sind enthalten, die nach den anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen erforderlich sind

• sämtliche notwendige Registrierungen und Meldungen sind erfolgt und die anfallenden Gebühren wurden gezahlt z.B. Registrierung aller elektronischen Geräte bei der Stiftung ear (WEEE) nach § 6 ElektroG oder im Batterieregister nach § 5 BattG/ BAWBA, der Transport- und Verkaufsverpackungen bei einem Entsorgungsunternehmen gemäß §§ 4, 6 VerpackV oder an die ZPÜ bzgl. der Urheberrechtlichen Aufgaben gem. § 54 ff. UrhG

• + Einhaltung der Richtlinien der Europäischen Union zur Beschränkung der Verwendung von bestimmten gefährlichen Stoffen („RoHS2“), die Kennzeichnungspflicht von Artikeln, die gefährliche Stoffe beinhalten (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)

• + Einhaltung der Bestimmungen für den sicheren Transport bei Artikeln, die Akkus/Batterien enthalten (gemäß ADR - Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)

+ Herstellung/Fertigung ohne Kinderarbeit oder Arbeit von Strafgefangenen unter Einhaltung der Menschenrechte (vgl. ILO UN Global Compact, UN Universal Declaration of Human Rights)

Praxis-Beispiele:

Im privaten Umfeld achten wir auf Bio-Produkte, kaufen Fleisch vom Metzger vor Ort oder holen das beste Motorenöl für unsere Fahrzeuge. Warum kaufen wir dann billiges China-Zubehör, was keine Kennzeichnungen hat, evtl. Giftstoffe enthält oder vielleicht durch Kinderarbeit hergestellt wurde? Ja, es gibt eindeutig eine Nachfrage und einen Bedarf und damit auch einen Businesscase dafür – aber möchten Sie als Fachhändler derjenige sein, der diese Ware vertreibt?

Gerade bei Mobilfunk-Zubehör sollte man bedenken, dass Verbraucher dieses Zubehör mehrmals täglich in der Hand oder am Ohr halten - auch Kinder.

Es ist Ihre unternehmerische Entscheidung. Wir raten Ihnen zum Kauf und Verkauf von originalem und nicht originalem Markenzubehör, was den gesetzmäßigen Regularien entspricht. Gern natürlich über aetka :-) Dieses ist • getestet, sicher und gesetzeskonform • verantwortungsbewusst produziert • bietet Ihnen mehr Umsatz als 0,50€ Cover • und stellt sicher, dass Ihre Kunden auch morgen noch gern in Ihren Shop kommen. Und sollten Sie mit von uns geliefertem Zubehör nicht zufrieden sein, können Sie es ohne Probleme reklamieren.

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