07. Ratgeber: Parkscheibe - das ist wirklich erlaubt! - 30.10.2015

Der Gesetzgeber ist streng beim Thema Parkscheibe. In einem Anhang zur Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO) ist unter anderem die blaue Farbe vorgeschrieben, die Scheibe zum Einstellen der Ankunftszeit und der Aufdruck mit dem Parken-Verkehrszeichen. Auch die Maße für die Parkscheibe sind genau fest gelegt: 150 Millimeter Höhe und 110 Millimeter Breite.

Selbstgebastelte Parkscheibe: Erlaubt!
"Grundsätzlich kann ich eine Parkscheibe auch selbst basteln. Sie muss nur das Aussehen haben, was in dieser Anlage zur StVO vorgeschrieben ist“, sagt Jan Vorwerg. Ebenfalls zugelassen seien Parkscheiben aus anderen Ländern, wenn sie zufällig den deutschen Regeln entsprechen. Sogar elektronische Parkscheiben mit digitaler Zeitanzeige sind erlaubt, wenn sie eine behördliche Zulassung besitzen und gegen jegliche manuelle Eingriffe gesichert sind (siehe Übersicht des ADAC).

Smartphone-App: Nicht erlaubt!
Schreiben Autofahrer ohne Parkscheibe die Ankunftszeit auf einen Zettel und legen den unter die Windschutzscheibe, müssen sie grundsätzlich mit einem Bußgeld rechnen. Das liegt bei zehn Euro für alles unter einer halben Stunde und bei 30 Euro bei Parkvergehen über drei Stunden. Das Bußgeld droht auch, wenn jemand ein Smartphone mit einer Parkscheiben-App ins Auto legt. Hier werden die Regeln der StVO nicht eingehalten. "Das Smartphone ist nicht groß genug, da müsste ich schon ein Tablet haben", sagt unser Experte. Hinzu komme noch das Risiko, dass jemand für das Handy das Auto aufbricht. "Manchmal reicht der Zettel als Notbehelf aber aus und die Politessen drücken ein Auge zu. Das hatte ich auch selbst schon mal", sagt Jan Vorwerg.

Weiterdrehen: Nicht erlaubt!
Das Weiterdrehen der Parkscheibe nach einer bestimmten Zeit ist ein Regelverstoß. Dabei ist grundsätzlich ganz egal, ob man das selbst jede halbe oder ganze Stunde macht oder eine in die Parkscheibe eingebaute Automatik. "Der Sinn eines Parkens mit Parkscheibe ist ja grade, dass ein Dauerparken verhindert wird", erläutert der Jurist. Allerdings lasse sich das nur schwer überwachen. "Ich habe aber schon von Fällen gehört, in denen Politessen an Autoreifen Markierungen angebracht haben. So kann man sehen, ob ein Auto bewegt wurde", sagt Jan Vorwerg. Wer deshalb sein Fahrzeug einige Zentimeter vor- oder zurückrollen lasse, mache damit zwar eine mögliche Markierung unwirksam. Am Regelverstoß ändere das aber nichts.

Uhr vorstellen auf die nächste halbe Stunde: Vorgeschrieben!
Im Übrigen gibt es ganz genaue Regeln dafür, wie Autofahrer die Zeitanzeige auf der Parkscheibe einzustellen haben. Ganz konkret heißt das: Der Zeiger wird immer auf den Strich für nächste halbe Stunde gestellt und nicht auf den weißen Raum zwischen den Strichen. Kommt man also 11:02 Uhr an, stellt man die Parkscheibe auf 11:30 Uhr. Hier verschenkt der Gesetzgeber also Parkzeit.

Parkscheibe für Motorradfahrer: Vorgeschrieben!
"Für Motorradfahrer gelten die gleichen Vorgaben wie für Autofahrer", erklärt Jan Vorwerg. Auch am Zweirad müsse eine Parkscheibe angebracht werden, wenn der Fahrer einen Parkplatz mit entsprechenden Vorgaben benutzen will. "Wie das Teil am Motorrad angebracht wird, ist aber dann deren Sache", sagt der Anwalt.

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