Die Bundesregierung hat auf Basis des Energiesicherungsgesetzes mit Gültigkeit ab 1.9.2022 u.a. Verordnungen für den Einzelhandel erlassen.

  • Ladentüren dürfen nicht mehr permanent offen stehen.
  • Schaufenster und Werbeanlagen müssen zwischen 22 und 6 Uhr dunkel bleiben

Diese Verordnungen gelten in erster Linie für Einkaufspassagen, können aber im Zuge des allg. Einsparens von Energie hinsichtlich der Kostenentwicklung auch für Eure Shops an Standorten außerhalb von Einkaufspassagen sinnvoll sein.

Durch geschlossene Türen und reduzierte Beleuchtungszeiten kann im Einzelhandel viel Energie eingespart werden. Bei geschlossenen Ladentüren kommen ggfls. aber weniger Kunden, durch weniger Beleuchtung lässt der Werbeeffekt nach. Eine gute und einordnende Kundenkommunikation ist also das A&O.



Dafür haben wir Euch Kommunikationsvorlagen zum Ausdruck für Eure Schaufenster/Ladentüren sowie (Bewegt-)Content für Eure Online-Kommunikation vorbereitet.

Die gesammelten Werke findet Ihr zum Download unter diesem Link. Zudem erhaltet Ihr mit den kommenden Kooperationsnews je 3 A4 Plakate per Post (Mitte September):

https://media.komsa.com/Media/…n_aetka_Energiesparen.zip


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